Das jährliche Dorfgericht in Oberndorf (ehemals Obernrheinfeld) fand einmal jährlich nach Walburga (Gedenktag der Heiligen Walburga [lat.: Walpurgis] war der 1. Mai) statt, hatte jedoch keinen religiösen Hintergrund. Es war ein Gericht der niederen Gerichtsbarkeit und kein “Halsgericht”.
Der Grund für den Zeitpunkt hing vielmehr damit zusammen, dass in alter Zeit der 1. Mai der 1. Tag des neuen Jahres war und als der Kalender auf den 1. Januar umgestellt wurde, das Gerichtsjahr nicht umgestellt wurde und nach wie vor am 30. April endete und am 1. Mai das neue Gerichtsjahr begann.
Aus diesem Grund bekam das Gericht im Volksmund den Namen “Walpurgis-Gericht”, der dann im Laufe der Zeit sogar Einzug in offiziöse und offizielle Dokumente fand.