Warum Walpurgisgericht?
Warum Walpurgisgericht?

Warum Walpurgisgericht?

Warum Walpurgisgericht?

Der Gedenktag der Hl. Walburga ist (war) der 1. Mai – der Tag ihrer Heiligsprechung durch den Papst.

In manchen Kalendern war dies auch der erste Tag des neuen Jahres (also Neujahr).

Das Gerichtsjahr hat daran festgehalten und hat die Verschiebung von Neujahr auf den 1. Januar nicht mit gemacht. Daher begann das Gerichtsjahr nach wie vor am 1. Mai und endete somit am 30. April des Folgejahres.

Das Walpurgisgericht war ein Schöffengericht mit einem Schultheisz als Vorsitzenden und gehörte zur sog. “Niederen Gerichtsbarkeit” (Keine schweren Leibstrafen).

Der Schultheisz ist ein Richter, aber er musste für gröszere Vergehen ein ordentliches Gericht mit Schöffen (in unserem Fall Angehörige des Rates der Stadt Schweinfurt bzw. angesehene Oberndorfer) einberufen (hegen). Dies erfolgte aber erst nach Ablauf des Gerichtsjahres, d.h. nach dem 1. Mai – „nach Walburga“, daher die zuerst nur volkstümliche Bezeichnung „Walpurgisgericht“.

Post Scriptum: Es ist auffällig, dass in den schriftlichen Überlieferungen der alten Zeit des öfteren harte Konsonanten (p, t) an Stellen verwendet werden, die zumindest in den fränkischen Dialekten weich (b, d) gesprochen werden.

Erklärungsversuch: Die sich selbst als gebildet empfindenden (und des Lateinischen einigermaszen mächtigen) Chronisten, wollten sich damit von der Aussprache der sog. Ungebildeten (die z.B. nicht schreiben und lesen konnten) abheben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert